Gründe für den Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Rom-Statut
Dieser Beitrag untersucht die Gründe für den Ausschluss strafrechtlicher Verantwortlichkeit, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgebracht werden können. Einleitend werden verschiedene Konzepte solcher Ausschlussgründe erläutert, wobei der «defence»-Begriff des Common Law den entsprechenden Grundsätzen kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen gegenübergestellt wird. Die Analyse der möglichen Ausschlussgründe zeigt, dass die entsprechenden Bestimmungen im Rom-Statut zwar nicht annähernd perfekt sind und kontrovers beurteilt werden können, aber als erste umfassende Kodifikation von Ausschlussgründen strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Völkerstrafrecht eine beachtliche Leistung und einen wichtigen Fortschritt darstellen.
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