Jusletter

Kraftloserklärung von Schuldbriefen

  • Autor/Autorin: Roland Pfäffli
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli, Kraftloserklärung von Schuldbriefen, in: Jusletter 24. Mai 2004
Wird ein Schuldbrief vermisst, so ist der Titel (als Wertpapier) durch den Richter kraftlos zu erklären. In einem solchen Fall können während der einjährigen Auskündigungsfrist keine grundbuchlichen Änderungen bezüglich dieses Schuldbriefes vorgenommen werden. Aus diesem Grund soll diese Jahresfrist verkürzt werden. Zudem sollen durch die Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefes (ohne formelle Ausstellung eines Wertpapiers) diese Verfahren auf ein Minimum reduziert werden.

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