Konkurseröffnung über die Grand Casino SA, Genf
Im vorliegenden Beitrag greift der Autor das französischsprachige Urteil des Bundesgerichts 5P.275/2003 vom 8. Januar 2004 auf. Das Bundesgericht stellt darin u.a. fest, dass die verfassungsmässigen Rechte der Beschwerdeführerin durch die Konkurseröffnung nicht verletzt wurden. Diskutiert wird auch die Frage des Zeitpunktes der Sicherstellungspflicht von Nachlassdividenden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare