Jusletter

Streik und Aussperrung aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht

Art. 28 Abs. 2–4 BV als Teilgehalt des Rechts auf Streik und Aussperrung

  • Autor/Autorin: Susanne Kuster
  • Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Susanne Kuster, Streik und Aussperrung aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht, in: Jusletter 7. März 2005
Art. 28 Abs. 2–4 BV als verfassungsrechtliche Verankerung des Streiks und der Aussperrung hat nur einen Teil der vor der Verfassungsrevision anerkannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen rechtmässigen Arbeitskampf übernommen. In gewissen Aspekten ist eine Änderung der Rechtslage festzustellen. Zudem ist mit Blick auf die Streikgarantie im «UNO-Pakt I» ein Recht auf Streik und Aussperrung im Sinne eines individuellen Freiheitsrechts gewährleistet. Die völkerrechtskonforme Auslegung von Art. 28 Abs. 2–4 BV führt unter anderem zur Zulässigkeit von wilden Streiks, von bestimmten Streiks im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik sowie von Streiks im öffentlichen Dienst.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Art. 28 Abs. 2–4 BV als «Schicksalsartikel» der Verfassungsrevision
  • II. Völkerrechtliche Garantien zum Schutz von Streik und Aussperrung
  • 1. Das ILO-Übereinkommen Nr. 87
  • 2. Art. 8 Abs. 1 lit. d UNO-Pakt I
  • III. Die freiheitsrechtliche Bedeutung des Rechts auf Streik undAussperrung in der Schweiz
  • 1. Anmerkungen zur Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Streikgarantien im schweizerischen Rechtssystem
  • 2. Art. 28 Abs. 2–4 BV als Regelung von Teilgehalten des Rechts auf Streik und Aussperrung
  • a) Mehrdeutiger Wortlaut – eindeutige Systematik
  • b) Die Unentschiedenheit der Eidgenössischen Räte
  • c) Die Funktion von Streik und Aussperrung für die schweizerische Wirtschafts-und Arbeitsverfassung
  • 3. Streikfreiheit vs. Streikrecht – Schlussfolgerungen
  • IV. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Art. 28 Abs. 2 und 3 BV
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Anknüpfungspunkte an die frühere arbeitsrechtliche Lehre und Praxis
  • a) Ultima-Ratio-Prinzip
  • b) Wahrung von Friedenspflichten
  • 3. Neuerungen
  • a) Der Zusammenhang mit Arbeitsbeziehungen
  • b) Keine spezifische Verhältnismässigkeitsanforderung
  • c) Keine tariffähige Organisation als Trägerschaft
  • 4. Die formale Gleichstellung des Streik- und des Aussperrungsrechts
  • 5. Die Bedeutung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die vertikale Dimension des Rechts auf Streik und Aussperrung
  • V. Bemerkungen zum Recht auf Streik im öffentlichen Dienst
  • VI. Streik und Aussperrung – Vom Verbot zum Recht

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