Jusletter

Zwischen Förderung und Integration

  • Autor/Autorin: Daniel Kettiger
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Kettiger, Zwischen Förderung und Integration, in: Jusletter 2. Mai 2005
Das Bundesgericht hat sich im BGE 130 I 352 mit der Frage befasst, ob ein behindertes Kind Anspruch auf Einschulung in der Regelschule habe und ob die Einschulung in eine sonderpädagogische Schule eine Verletzung von Grundrechten (Art. 8 und 19 BV) darstelle. Das Bundesgericht legt mit seinem Leitentscheid wesentliche Elemente für die Beurteilung dieser Frage fest. Es betont dabei insbesondere die Bedeutung des Kindeswohls. Dem Urteil ist im Ergebnis und in der Begründung grundsätzlich zuzustimmen. Trotzdem soll mit einigen weiterführenden Gedanken versucht werden, konkretere staatsrechtliche Leitsätze für die Bildung und Förderung von behinderten Kindern im Hinblick auf eine Integration herauszuarbeiten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Angebrachte Rügen
  • 3. Urteil des Bundesgerichts
  • II. Anmerkungen zum BGE 130 I 352
  • 1. Grundsätzliche Anmerkungen
  • 2. Schulung und Betreuung von Behinderten – ein Balanceakt zwischen Förderung und Integration
  • 2.1 Betrachtungen zum Kindeswohl aus staatsrechtlicher Sicht
  • 2.2 Betrachtungen aus der Sicht der Grundrechtsdogmatik
  • 2.3 Betrachtungen aus heilpädagogischer Sicht
  • 3. Das staatliche Leistungsvermögen als Grenze des grundrechtlichen Anspruchs?
  • 4. Künftig eingeschränkter Gestaltungsspielraum der Kantone?
  • 5. Folgerungen: Staatsrechtliche Leitsätze für die Bildung und Förderung von behinderten Kindern im Hinblick auf eine Integration
  • III. Zum nicht-publizierten Teil des Bundesgerichtsurteils

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