Fehlende Gesetzesbasis für fixe Frauenquoten
Diskriminierung für einen Franken
Das Gleichstellungsgesetz ist keine ausreichende gesetzliche Grundlage für fixe Frauenquoten bei der Anstellung. Gemäss Bundesgericht wäre dazu eine klare Regelung in einem formellen Gesetz erforderlich; es hat einem Akademiker Recht gegeben, der sich im November 2001 auf eine Stellenausschreibung für eine Assistenzprofessur an der Universität Freiburg beworben hatte.
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