Jusletter

3½ Jahre Zuchthaus für Ex-Botschafter

Peter Friederich wegen Geldwäscherei verurteilt

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, 3½ Jahre Zuchthaus für Ex-Botschafter, in: Jusletter 13. Juni 2005
Das Bundesstrafgericht hat Peter Friederich zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Richter in Bellinzona haben den früheren Schweizer Botschafter in Luxemburg der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung, der Veruntreuung sowie der Gläubigerschädigung für schuldig befunden. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

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