Jusletter

Gerechtigkeit auf den Etagen

Auch für Stockwerkeigentümer gilt Gebot der Gleichbehandlung

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Eigentum
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Gerechtigkeit auf den Etagen, in: Jusletter 22. August 2005
Eine Stockwerkeigentümerschaft muss ihren Mitgliedern grundsätzlich eine gleiche Behandlung zukommen lassen. Abweichungen vom Gleichbehandlungsgebot lassen sich nach Ansicht des Bundesgerichts rechtfertigen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt und die Privilegierung Einzelner ein gewisses Mass nicht übersteigt.

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