Jusletter

Verbotene Schenkkreise

Blosse Einzahlung ist straflos

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Verbotene Schenkkreise, in: Jusletter 24. April 2006
Sogenannte Schenkkreise fallen unter das Lotteriegesetz und die entsprechenden Strafbestimmungen. Strafbar macht sich allerdings nur, wer einen Schenkkreis gründet oder Durchführungshandlungen vornimmt.

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