Jusletter

Öffnung der Genosssame Lachen

Lausanne legt Entscheidbegründung vor

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Öffnung der Genosssame Lachen, in: Jusletter 8. Mai 2006
Das Bundesgericht hat seinen Entscheid zu den diskriminierenden Aufnahmekriterien der Genosssame Lachen begründet. Die Schwyzer Korporation kann sich nicht darauf berufen, dass bereits die Bürgerrechts- und Namensregelungen des ZGB verfassungswidrig sind.

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