Jusletter

Kein Vortritt des Nachtbusses auf Tramtrassee

Konsequenzen nach schwerem Velounfall

  • Autor/Autorin: Brigitte Hürlimann
  • Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Brigitte Hürlimann, Kein Vortritt des Nachtbusses auf Tramtrassee, in: Jusletter 3. Juli 2006
Für einen Nachtbus, der das Tramtrassee befährt, gilt die Ausnahmeregelung nicht, wonach Strassenbahnen grundsätzlich vortrittsberechtigt sind (Art. 38 Abs. 1 SVG).

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