Jusletter

Stromnetz-Gesellschaft Swissgrid kann starten

Keine aufschiebende Wirkung der Weko-Beschwerde

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Stromnetz-Gesellschaft Swissgrid kann starten, in: Jusletter 10. Juli 2006
Die Stromnetz-Gesellschaft Swissgrid AG kann unter den von ihr selbst vorgeschlagenen und akzeptierten Auflagen starten: Der Präsident der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde der Weko gegen den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) die aufschiebende Wirkung verweigert.

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