Jusletter

«Zombie»-Filme im Lichte von Art. 135 StGB

  • Autor/Autorin: Marco Bundi
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Marco Bundi, «Zombie»-Filme im Lichte von Art. 135 StGB, in: Jusletter 25. September 2006
Das in Art. 135 StGB normierte Verbot von Gewaltdarstellungen ist seit seinem In-Kraft-Treten am 1. Januar 1990 bis heute umstritten geblieben. Besondere Bedeutung hat der Gewaltdarstellungsartikel im Bereich der Filmwelt erlangt. Hier betrifft er insbesondere blutige und schockierende Filme mit sog. «Zombies» und untoten Wesen. Der vorliegende Aufsatz soll aufzeigen, dass die extensive Auslegung des Gewaltdarstellungsartikels in Bezug auf solche Filme durch Gerichte und Strafbehörden in der Praxis mit dem Wortlaut von Art. 135 StGB und der Intention des Gesetzgebers nicht unproblematisch ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Berner Verbotsliste
  • III. Problematik des geschützten Rechtsgutes
  • IV. Die Elemente des Straftatbestandes von Art. 135 StGB
  • A. Objektiver Tatbestand
  • aa. Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen
  • bb. Kein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert
  • cc. Grausame Gewalttätigkeiten
  • dd. Gegen Menschen oder Tiere richtend
  • ee. Eindringlichkeit der Darstellung
  • ff. Die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzend
  • gg. Herstellen, Einführen, Lagern, in Verkehr bringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen
  • B. Subjektiver Tatbestand
  • V. Berufung auf Irrtum
  • A. Allgemeines
  • B. Sachverhaltsirrtum (Tatbestandsirrtum)
  • C. Rechtsirrtum (Verbotsirrtum)
  • D. Folgerungen
  • VI. Rückwirkende Strafbarkeit des Besitzes?
  • VII. Das Opportunitätsprinzip
  • VIII. Schlussfolgerungen

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