Jusletter

Guckloch durch vereiste Scheibe

Entzug des Fahrausweises bestätigt

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Guckloch durch vereiste Scheibe, in: Jusletter 23. Oktober 2006
Wer mit teilweise vereister Frontscheibe fährt, muss mit einem mindestens einmonatigen Entzug des Führerausweises rechnen.

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