Jusletter

Neue Überprüfungsbefugnis in IV-Verfahren

Das Versicherungsgericht legt Details zu seiner neuen Kognition dar

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Neue Überprüfungsbefugnis in IV-Verfahren, in: Jusletter 6. November 2006
Im Rahmen der Massnahmen zur Straffung der IV-Verfahren ist auf den vergangenen ersten Juli eine Änderung von Artikel 132 des Bundesrechtspflegegesetzes in Kraft getreten. In der modifizierten Bestimmung wird die Überprüfungsbefugnis (Kognition) des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) beschränkt, soweit Leistungen der Invalidenversicherung betroffen sind.

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