Jusletter

Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Freiheitsentzug

Rechte und Pflichten von Inhaftierten und von Bund und Kantonen

  • Autoren/Autorinnen: Jörg Künzli / Alberto Achermann
  • Rechtsgebiete: AIDS. Kampf gegen Epidemien
  • Zitiervorschlag: Jörg Künzli / Alberto Achermann, Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Freiheitsentzug, in: Jusletter 7. Mai 2007
Verschiedene Studien belegen, dass sich in Haftanstalten deutlich erhöhte Prävalenzen an HIV- und Hepatitisinfektionen finden und dass der Anteil von Personen mit Drogenerfahrung in Haft weit grösser ist als ausserhalb. Wie sollen Haftanstalten mit dieser Situation umgehen? Welche rechtlichen Verpflichtungen zur Eindämmung und zur Prävention dieser Krankheiten obliegen den Verantwortlichen und welche Ebene im Bundesstaat ist zur Durchsetzung berechtigt oder verpflichtet? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Grund- und menschenrechtliche Verpflichtung in Haftsituationen unter besonderer Berücksichtigung der Prävention übertragbarer Krankheiten
  • A. Allgemeiner Rahmen: Gesundheitsrelevante Grund- und Menschenrechte in Haftsituationen
  • 1. Ausgangspunkt
  • 2. Völker- und verfassungsrechtliche Vorgaben und ihre Konkretisierung in landesrechtlichen Erlassen
  • a. Recht auf Gesundheit und persönliche Freiheit
  • b. Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung
  • c. Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen
  • d. Recht auf Leben
  • e. Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot
  • 3. «Soft law»-Vorgaben
  • 4. Menschen- und grundrechtliche Verpflichtungsschichten insbesondere in Haftsituationen
  • a. Unterlassungspflichten
  • b. Schutzpflichten
  • c. Gewährleistungspflichten
  • 5. Fazit: Eine umfassende Verantwortlichkeit des Staates für die Gesundheit der Gefangenen
  • B. Insbesondere die Verpflichtung zur Verhinderung der Ansteckung mit Infektionskrankheiten während Haftsituationen
  • 1. Menschen- und grundrechtliche Verpflichtung zum Schutz vor Fremd- und vor Eigengefährdung in Haftsituationen
  • 2. Die Verpflichtung des Epidemiengesetzes
  • 3. Fazit: Klare Verpflichtungen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten in Haftsituationen
  • C. Schutz mittels repressiver Massnahmen
  • 1. Zwangsuntersuchungen
  • 2. Isolierung von inhaftierten Personen mit infektiösen Krankheiten
  • 3. Verhinderung des Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln und Injektionsgeräten
  • 4. Fazit: Unterschiedliche Folgen je nach Infektionsart
  • D. Schutz mittels präventiver Massnahmen
  • 1. Das Äquivalenzprinzip – Die Gleichwertigkeit und Einheitlichkeit der medizinischen Betreuung in Haftsituationen
  • 2. Bereitstellung von gesundheitsrelevanten Informationen
  • 3. Medizinische Abklärungen anlässlich des Eintritts in eine Haftanstalt
  • 4. Infrastrukturmassnahmen
  • 5. Abgabe von Präservativen
  • 6. Ermöglichung von Substitutionstherapien
  • 7. Bereitstellung von sterilen Injektionsinstrumenten oder von Desinfektionsmitteln
  • 8. Fazit: Schutzpflichten des Staates im Bereich der Prävention von Infektionen
  • III. Kompetenzen des Bundes im Bereich Gesundheit und Haft
  • A. Überblick
  • B. Kompetenzausscheidung Bund – Kantone im Allgemeinen
  • C. Kompetenzordnung im Bereich des Gesundheitsrechts
  • 1. Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung
  • 2. Zu den Kompetenzen des Bundes gestützt auf Art. 118 Abs. 2 lit. b BV im Einzelnen
  • 3. Aufgabenzuteilung innerhalb der Bundesverwaltung im Gesundheitswesen
  • 4. Kompetenzen aus der Gesetzgebung im Bereich des Gesundheitsrechts
  • a. Epidemiengesetz mit Ausführungserlassen
  • b. Betäubungsmittelgesetz mit Ausführungserlassen
  • D. Kompetenzordnung im Bereich des Strafvollzuges
  • 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • 2. Strafgesetzbuch und Ausführungserlasse
  • 3. Bundesgesetz über Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG)
  • 4. De lege ferenda: Anpassungen des Strafgesetzbuches und des LSMG an die neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
  • E. Kompetenzordnung im Bereich der ausländerrechtlichen Haft und der Auslieferungshaft
  • 1. Ausländerrechtliche Administrativhaft (insbesondere Ausschaffungshaft)
  • 2. Auslieferungshaft
  • 3. Fazit: Geringe Vorgaben an die Kantone de lege lata
  • F. Kompetenzordnung im Bereich der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
  • G. Kompetenzordnung im Bereich der fürsorgerischen Freiheitsentziehung
  • H. Exkurs: Das geplante Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter
  • IV. Schluss

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