Rechtsfragen im Zusammenhang mit Milchbanking
In Frauenmilchbanken wird die überschüssige Milch von Frauen pasteurisiert und als Nahrung für Frühgeborene und Säuglinge mit zu geringem Geburtsgewicht gelagert. Es rechtfertigt sich, den Milchbanken mehr juristische Beachtung zu schenken, da sie einerseits wichtige Leistungen im Interesse der Frühgeborenen erbringen und sich anderseits – im Hinblick auf den Schutz der Frühgeborenen und einen allfälligen Austausch von Frauenmilch zwischen den Institutionen – gewisse Sicherheits- und Schutzstandards aufdrängen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Bedeutung der Frauenmilch und der Frauenmilchbanken
- 1.1. Historische Ursprünge: Ammen
- 1.2. Bedeutung der Muttermilch respektive Spenderinnenmilch
- 1.3. Funktionsweise von Frauenmilchbanken
- 1.4. Rechtliche Fragen
- 2. Gibt es ein Grundrecht auf optimale Ernährung?
- 2.1. Völkerrechtliche Betrachtung
- 2.2. Grundlagen in der schweizerischen Bundesverfassung
- 2.3. Zwischenfazit
- 3. Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
- 3.1. Kostenübernahme für den Konsum von Frauenmilch
- 3.2. Mietkosten für Abpumpgeräte
- 4. Die juristische Qualifikation der gespendeten Milch und die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Milchbanken
- 4.1. Sachenrechtliche Qualifikation der Frauenmilch
- 4.2. Frauenmilch als Arznei- oder als Lebensmittel?
- 5. Abschliessende Gedanken
- Literaturverzeichnis
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