Kein Bestandesschutz für Arbeitervertreter
Anlass als Kriterium
Gewählte Arbeitnehmervertreter dürfen laut Bundesgericht wie die übrigen Angestellten aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden, ohne dass der Betrieb dabei einen Restrukturierungsbedarf wegen schlechten Geschäftsgangs klar nachweisen muss.
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