Jusletter

Das Medizinalberufegesetz ist neu in Kraft – bitte gleich nachbessern!

  • Autor/Autorin: Walter Fellmann
  • Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik, Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
  • Zitiervorschlag: Walter Fellmann, Das Medizinalberufegesetz ist neu in Kraft – bitte gleich nachbessern!, in: Jusletter 10. September 2007
Das neue MedBG verfehlt das Ziel, die Berufsausübung der privatwirtschaflich tätigen Medizinalpersonen zu vereinheitlichen. Es beruht auf falschen Annahmen über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 95 Abs. 1 BV. Statt zwischen privatwirtschaftlicher und nicht privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit unterscheidet es zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Privatwirtschaftlich angestellte Medizinalpersonen unterstehen daher weiterhin dem kantonalen Recht.

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