Jusletter

La révision de la loi fédérale sur la protection des données: mieux vaut tard que jamais

  • Autor/Autorin: Bertil Cottier
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Bertil Cottier, La révision de la loi fédérale sur la protection des données: mieux vaut tard que jamais, in: Jusletter 17. Dezember 2007
Mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung, verstärkter Schutz sensibler Daten, akkreditierte Zertifizierungsstellen sowie Flexibilität bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung: Die Neuerungen in der Revision der Datenschutzgesetzgebung sind nicht zu unterschätzen. Bei näherer Betrachtung wird klar, dass sich der Gesetzgeber in erster Linie auf die Regulierung der drängendsten Herausforderungen als Folge der immer schneller vorwärtsschreitenden Technologie beschränkt hat. In vielen Bereichen hinkt die schweizerische Regelung jedoch weiterhin den europäischen Standards nach – so zum Beispiel bei der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde. (dh)

Table des matières

  • 1. Introduction
  • 2. Une transparence accrue
  • 3. Communications transfrontières
  • 4. Encouragement à l’auto-réglementation
  • 5. Les essais pilotes de traitement automatisé de données
  • 6. Le statut du Préposé fédéral
  • 7. Autres nouveautés
  • 8. Pour conclure

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