Regulierung von Elektrizitätstarifen und Strompreisen
Seit dem 1. Januar 2008 ist die Elektrizitätskommission ElCom die zuständige Spezialbehörde für die Regulierung des Strommarktes; früher war die Aufgabe, Preise im Strommarkt zu überwachen, der Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission zugewiesen. Der Beitrag analysiert die mit diesem Kompetenzübergang einhergehende neue Aufgabenverteilung zwischen der ElCom und der Preisüberwachung mit Blick auf die Elektrizitätstarife und Strompreise; hingewiesen wird auch auf problematische «Graubereiche» in Bezug auf die Überwachungstätigkeiten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- 1. Allgemeines
- 2. Liberalisierungsphasen I und II
- 3. Terminologie
- 3.1. Elektrizitätstarif
- 3.2. Strompreis
- 3.3. Netznutzungstarif und -entgelt
- II. Strompreisbildung im liberalisierten Markt
- 1. Struktur des schweizerischen Strommarktes
- 1.1. Stromteilmärkte
- 1.2. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)
- 2. Strompreisbestandteile
- III. Regulierung nach Preisüberwachungsrecht
- 1. Transparenz der Strompreise (Art. 8 PüG)
- 2. Strompreisabklärungen (Art. 7 und 8 PüG)
- 3. Voranmeldungen von Strompreiserhöhungen (Art. 6 PüG)
- 3.1. Groupe e
- 3.2. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
- IV. Regulierung nach Stromversorgungsrecht
- 1. Zusammensetzung und Aufgaben der ElCom
- 1.1. Zusammensetzung
- 1.2. Aufgaben (Zuständigkeitsbereich)
- 2. Abgrenzung der ElCom zur und Koordination mit der Preisüberwachung
- 2.1. Abgrenzung zur Preisüberwachung
- 2.2. Koordination mit der Preisüberwachung
- V. Zusammenfassung
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