Responsabilité objective pour comportement des supporters pendant l’Euro 2008
Der nachfolgend wiedergegebene Schiedsspruch ist das von Masterstudenten erarbeitete Ergebnis eines Seminars an der Universität Neuenburg zum Thema Sportrecht. Der ihnen vorgelegte fiktive Tatbestand lautete folgendermassen: «Wir schreiben den 18. Juni 2008 und die Euro läuft auf Hochtouren. Im Laufe des Matchs Niederlande-Frankreich am 13. Juni 2008, der für die Gruppe C zählt, kam es zu Zwischenfällen. Ein Teil des holländischen Publikums hat rassistisch angehauchte Töne (Affenschreie) imitiert, sobald gewisse Spieler des französischen Teams in Ballbesitz waren. Das Endresultat der Partie lautet 2:2. Beide Mannschaften sind für die Finalrunde qualifiziert, Frankreich als Gruppenerster und die Niederlande aufgrund des im Vergleich zu Italien besseren Torverhältnisses. Am 19. Juni annuliert die Berufungsinstanz der UEFA den Entscheid der Disziplinarkommission und sanktioniert den holländischen Verband mit einer Geldstrafe von CHF 50’000 sowie dem Entzug eines Punktes, was zur Folge hat, dass Italien anstelle der Niederlande für die nachfolgende Runde qualifiziert ist.» (dh)
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