STEG mausert sich zum PrSG
Zum neuen Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)
Aus der geplanten Modernisierung des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) wurde in Gestalt des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) ein weitgehender Nachvollzug der Produktsicherheitsrichtlinie der EG mit einigen schweizerischen Besonderheiten. Den Inverkehrbringern von Produkten aller Art erwachsen zum Schutze der Sicherheit und Gesundheit von jedermann neue Pflichten. So müssen sie unter anderem das Produkt auch nach dem Inverkehrbringen im Auge behalten. Der Gesetzesentwurf befindet sich im Parlament.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Gründe für die Revision
- 2. Kein Konsumentenschutzerlass, aber…
- 3. Zweckartikel
- 4. Produktsicherheit
- 4.1 Das Produkt
- 4.2 Wann ist ein Produkt sicher?
- 4.3 . Konkretisierung der Sicherheitsdefinition
- 4.3.1 Besondere Gefahrenumstände
- 4.3.2 Darbietung
- 4.4 Nachweispflichten des Inverkehrbringers
- 5. Der Kreis der Verantwortlichen
- 6. Pflichten nach dem Inverkehrbringen
- 7. Sanktionen
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