Jusletter

Das neue Geoinformationsrecht: Gesamtkodifikation des Rechts der raumbezogenen Daten

  • Autor/Autorin: Daniel Kettiger
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Kettiger, Das neue Geoinformationsrecht: Gesamtkodifikation des Rechts der raumbezogenen Daten, in: Jusletter 27. Oktober 2008
Seit dem 1. Juli 2008 sind in der Schweiz das Geoinformationsgesetz und die zugehörigen Ausführungsverordnungen in Kraft. Diese stellen eine Gesamtkodifikation des Rechts für die raumbezogenen Daten dar. Erstmals besteht auch ein allgemeiner Teil des Geoinformationsrechts. Mit dem neuen Recht sollen eine Harmonisierung von Zugang und Nutzung einerseits und eine qualitative und technische Harmonisierung andererseits erreicht werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1 Ausgangslage
  • 1.2 Entstehungsgeschichte
  • 2. Das neue Geoinformationsrecht im Überblick
  • 2.1 Artikel 75a der Bundesverfassung
  • 2.2 Geoinformationsgesetz: vier Gesetze in einem
  • 2.3 Verordnungsrecht
  • 2.3.1 Systematik und Übersicht
  • 2.3.2 Allgemeines Geoinformationsrecht
  • 2.3.3 Landesvermessung
  • 2.3.4 Landesgeologie
  • 2.3.5 Amtliche Vermessung
  • 2.4 Noch ausstehende Ausführungsverordnungen
  • 2.4.1 Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
  • 2.4.2 Neues Gebührenrecht des Bundes
  • 3. Geltungsbereich
  • 3.1 Geltungsbereich allgemein
  • 3.2 Geobasisdatenkatalog
  • 4. Zuständigkeiten
  • 4.1 Zuständige Stelle (Datenherrschaft)
  • 4.2 Fachstellen des Bundes
  • 5. Harmonisierung von Zugang und Nutzung
  • 5.1 Einheitliche Zugangsordnung
  • 5.2 Gewährung von Zugang
  • 5.3 Nutzung und Nutzungsbeschränkungen
  • 5.3.1 Einwilligungserfordernis
  • 5.3.2 Arten der Nutzung
  • 5.3.3 Nutzungsbeschränkungen
  • 5.3.4 Gebühren
  • 5.3.5 Sanktionen
  • 5.4 Rechtsschutz
  • 5.5 Datenaustausch unter Behörden
  • 6. Qualitative und technische Harmonisierung
  • 6.1 Vereinheitlichung von Bezugssystem und Bezugsrahmen
  • 6.2 Harmonisierung der Daten- und Darstellungsmodelle
  • 6.3 Weitere Aspekte der Harmonisierung
  • 7. Umsetzung: Es gibt noch viel zu tun

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