Jusletter

Eine etwas überraschende Wiederbelebung der Personengesellschaften durch die Schweizerische Nationalbank

  • Autor/Autorin: Peter V. Kunz
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter V. Kunz, Eine etwas überraschende Wiederbelebung der Personengesellschaften durch die Schweizerische Nationalbank, in: Jusletter 15. Dezember 2008
Die globale Finanz- und Bankenkrise hat zahlreiche Finanzinstitute in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht. Dies führte weltweit zu staatlichen Interventionen. Ähnlich verhält es sich bei der grössten Bank der Schweiz, der UBS AG, für die der Bund vor einigen Wochen ein Massnahmenpaket schnürte. Dreh- und Angelpunkt in diesem Zusammenhang ist eine Zweckgesellschaft – korrekter: Auffang- bzw. Liquidationsgesellschaft – der Schweizerischen Nationalbank, die vor wenigen Tagen als sog. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen gegründet wurde, und zwar mit Sitz in Bern. Die Wahl der erst im Jahre 2007 ins schweizerische Recht eingeführten Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, notabene einer Personengesellschaft, als Liquidationsgesellschaft mit einer Bilanzsumme von wohl mehr als CHF 60 Milliarden überrascht den Autor. Nach einer Darstellung der neuen Gesellschaftsform wird untersucht, ob diese Wahl angemessen erscheint oder nicht.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Vorbemerkungen
  • A. Staatliche Interventionen bzw. SNB-Zweckgesellschaft
  • B. Personengesellschaftsrecht sowie Kollektivkapitalanlagenrecht
  • C. Persönliches Eingeständnis
  • II. Grundzüge der KkK
  • A. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
  • a) Ausgangslage gemäss KAG
  • b) KkK in der Übersicht
  • aa) Externe Aspekte
  • bb) Interne Aspekte
  • c) Gesellschafterkategorien
  • aa) Komplementäre
  • bb) Kommanditäre
  • d) KkK sowie OR-Kommanditgesellschaft
  • B. Finanzmarktrechtliche Aspekte
  • a) Aufsichtsbehörde(n)
  • b) Bewilligung
  • c) Genehmigung
  • d) Massnahmen und Sanktionierungen
  • III. Problemfelder der SNB-Zweckgesellschaft als KkK
  • A. Rechtsunsicherheiten
  • B. Gesellschaft statt «Gesellschaftsfonds»
  • C. Kompetenzvermischung bei der Aufsicht
  • D. KkK als Personengesellschaft
  • E. Zweckwidrigkeit der SNB-Zweckgesellschaft
  • F. Unzulässigkeit einer Einpersonenpersonengesellschaft
  • G. Alternativen für eine SNB-Zweckgesellschaft
  • IV. Schlussbemerkungen

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