Ausländerklauseln im Amateursport
Ausgewählte rechtliche Fragen unter besonderer Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU
Art. 2 des Personenfreizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EG und ihren Mitgliedstaaten enthält ein Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das sich eng an Art. 12 des EG-Vertrags (EGV) anlehnt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit beide Bestimmungen parallel auszulegen sind und weist nach, dass Ausländerklauseln im Amateursport am Massstab des Art. 2 FZA und des Art. 12 EGV zu überprüfen und grundsätzlich unzulässig sind, wobei aber eine Rechtfertigung aus sachlichen Gründen nicht ausgeschlossen ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung und Problemstellung
- B. Zur Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens
- I. Zur Auslegung des Freizügigkeitsabkommens
- 1. Zu den Auslegungsgrundsätzen im Völkerrecht
- 2. Zu den für die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens massgeblichen Grundsätzen
- II. Zur Vereinbarkeit ausgewählter «Ausländerklauseln» mit Art. 2 FZA
- 1. Ausgangspunkt: zur Reichweite der «Parallelität» von Art. 2 FZA und Art. 12 EGV
- 2. «Ausländerklauseln» und Art. 2 FZA
- a) Stand der Rechtsprechung
- aa) EuGH
- bb) Bundesgericht
- cc) Ergebnis
- b) Zum Verstoss von «Ausländerklauseln» im Amateursport gegen Art. 2 FZA
- aa) Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
- bb) Besondere Bestimmungen
- cc) Berechtigte und Verpflichtete
- dd) «Bei der Anwendung des Abkommens gemäss den Anhängen I, II und III»
- ee) Rechtfertigung
- C. Zur Tragweite des Art. 8 BV – eine Skizze
- D. Zusammenfassende Thesen und Schlussbetrachtung
- I. Zusammenfassung
- II. Schlussbetrachtung
- Literatur
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