Jusletter

Übersetzen im Gesundheitsbereich

Ansprüche und Kostentragung

  • Autoren/Autorinnen: Jörg Künzli / Alberto Achermann
  • Rechtsgebiete: Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
  • Zitiervorschlag: Jörg Künzli / Alberto Achermann, Übersetzen im Gesundheitsbereich, in: Jusletter 6. April 2009
Angesichts der migrationsbedingt steigenden Anzahl von Patientinnen und Patienten ohne Kenntnisse der lokalen Amtssprache gefährden Kommunikationsschwierigkeiten im Gesundheitswesen vermehrt den Behandlungserfolg. Daher steigt auch in Spitälern und Arztpraxen das Bedürfnis nach Dolmetscherdienstleistungen. Der folgende Beitrag untersucht, ob sich der geltenden Rechtsordnung ein Recht auf Übersetzung im Gesundheitswesen entnehmen lässt und wer allenfalls diese Dienstleistung zu bezahlen hätte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Das Problem
  • II. Übersetzung im Gesundheitsbereich: Rechte fremdsprachiger Patienten und Verpflichtungen des Staates
  • A) Vorbemerkung: Das Rechtsverhältnis zwischen Patient und staatlichen Medizinalpersonen als Ausgangspunkt
  • B) Das Recht auf Aufklärung im Vorfeld medizinischer Interventionen: Völker- und verfassungsrechtliche Leitlinien
  • 1. Die fehlende Existenz eines eigenständigen Grund- oder Menschenrechts auf Übersetzung ausserhalb standardisierter Verfahren
  • 2. Die Herleitung eines Rechts auf verständliche Information und einer entsprechenden Verpflichtung des Staates aus Grund- und Menschenrechten
  • 2.1. Das Recht auf Gesundheit: Völkerrechtliche Grundlagen
  • 2.2. Das Recht auf Gesundheit: Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • 2.3. Die persönliche Freiheit und das Recht auf Privatleben
  • 2.4. Spezifische Vorgaben aus der Biomedizinkonvention
  • 2.5. Soft-law-Vorgaben
  • 3. Hinweise aus bilateralen Sozialversicherungsabkommen
  • 4. Hinweis: Europarechtliche Vorgaben
  • 5. Fazit: Die Vorgaben des Völker- und Verfassungsrechts
  • C) Das Recht auf Aufklärung im Vorfeld medizinischer Interventionen: Vorgaben der Gesundheitsgesetzgebung
  • 1. Behandlungs-, Informations- und Aufklärungspflichten gemäss der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung
  • 1.1. Behandlungs- resp. Aufnahmeverpflichtungen öffentlicher Spitäler
  • 1.2. Aufklärungs- und Informationsverpflichtungen
  • 2. Hinweise auf Informations- und Aufklärungspflichten in der neueren Gesundheitsgesetzgebung des Bundes
  • 3. Fazit: Anwendbarer Standard im Bereich der Aufklärungspflichten und des Zustimmungserfordernisses
  • 4. Bedeutung für den Anspruch auf interkulturelle Übersetzung im Umgang mit Fremdsprachigen
  • D) Zur Form der Sicherstellung der Information in einer verständlichen Sprache
  • 1. Recht auf freiwilligen Beizug privater Dolmetscherinnen und Dolmetscher
  • 2. Sicherstellung der Aufklärung durch Familienangehörige, Spitalpersonal etc. mit entsprechenden Sprachkenntnissen?
  • 3. Sicherstellung der Aufklärung durch professionelle interkulturelle Übersetzung
  • 4. Sicherstellung der Information durch Medizinalpersonen mit spezifischen Sprachkenntnissen und/oder durch Aufklärungsformulare in den wichtigsten Migrantensprachen
  • E) Besonderheiten bei anderen Verhältnissen zwischen Patient und Medizinalperson
  • 1. Privatrechtliches Behandlungsverhältnis
  • 2. Das Behandlungsverhältnis im besonderen Rechtsverhältnis
  • 3. Das Behandlungsverhältnis in Notfallsituationen
  • III. Kostentragung und Finanzierung
  • A) Vorbemerkung: Möglichkeiten zur Vermeidung einer Entstehung von Übersetzungskosten
  • B) Kostentragung und Finanzierung von Dolmetscherdienstleistungen im Gesundheitsbereich
  • 1. Allgemeines
  • 2. Kostentragung durch die Sozialversicherungen?
  • 2.1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
  • a) Versicherungspflicht
  • b) Leistungsbereich
  • c) Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme nach KVG
  • d) Leistungserbringer
  • e) Zulassungsstopp
  • f) Schlussfolgerungen und Optionen
  • 2.2. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
  • 2.3. Invalidenversicherung (IV)
  • 3. Kostentragung durch den Patienten oder die Patientin oder den Leistungserbringer?
  • 3.1. Im Rahmen eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses
  • 3.2. Bei Behandlungen in öffentlichen Spitälern
  • 3.3. Fazit: Kostentragung durch den Patienten in öffentlichen Spitälern nur bei genügender rechtlicher Grundlage (Vertrag oder gesetzliche Basis)
  • 4. Subsidiäre Kostentragung durch den Staat bei Mittellosigkeit der Patientin oder des Patienten im Rahmen der Sozialhilfe oder der Nothilfe
  • 4.1. Subsidiäre Kostentragung durch die Sozialhilfe
  • 4.2. Subsidiäre Kostentragung durch die Nothilfe
  • IV. Schluss
  • A) Grundsatz: Die Pflicht von Bund und Kantonen, Gesundheitsleistungen für Alle zugänglich zu gestalten
  • B) Regelungsmöglichkeiten auf Bundesebene
  • 1. KVG-Revision
  • 2. Zulassungspolitik
  • 3. Allgemeine (Mit-)Finanzierung der regionalen Vermittlungsstellen?
  • C) Regelungsmöglichkeiten auf Kantonsebene
  • 1. Gesundheitsgesetzgebung der Kantone
  • 2. Berücksichtigung von «Good Practices» auf Ebene Kanton
  • 3. Finanzierung über kantonale (Spital-) Fonds?
  • 4. Kantonale Sozialhilfegesetze

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