Jusletter

VSB 2008 und Rechtsanwälte/Notare

Die Auswirkungen der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) auf Rechtsanwälte und Notare

  • Autor/Autorin: Dominik Eichenberger
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Notariats- und Anwaltsrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Dominik Eichenberger, VSB 2008 und Rechtsanwälte/Notare, in: Jusletter 29. Juni 2009
Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) richtet sich grundsätzlich nur an die Banken. Da die VSB 2008 den Banken verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt, welche sie im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen mit Rechtsanwälten und Notaren einzuhalten haben, hat die VSB 2008 aber indirekt auch Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Die VSB 2008 kann insbesondere dazu führen, dass sich Rechtsanwälte und Notare dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sich durch das vorsätzlich falsche Ausfüllen der von der VSB 2008 vorgeschriebenen Formulare (insbesondere des Formulars A und des Formulars R) der Urkundenfälschung strafbar zu machen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zweck und Inhalt der VSB 2008
  • III. Geltungsbereich der VSB
  • IV. Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners
  • 1. Die Regelung von Art. 2 VSB 2008
  • 2. Geschäftsbeziehung mit einem einzelnen Rechtsanwalt/Notar
  • 2.1 Identifizierung bei persönlicher Vorsprache
  • 2.2 Identifizierung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg
  • 3. Geschäftsbeziehung mit einer Anwaltskanzlei/Notariatsgemeinschaft
  • 3.1 Kanzlei/Gemeinschaft im Handelsregister eingetragen
  • 3.2 Kanzlei/Gemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen
  • 3.3 Überprüfung der Identität der Eröffner und Kenntnisnahme von Bevollmächtigungsbestimmungen
  • V. Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung
  • 1. Die Regelung von Art. 3 VSB 2008
  • 2. Umkehr der Vermutung
  • 3. Das Formular A
  • 4. Das Formular R
  • 4.1 Befreiung der Rechtsanwälte und Notare vom Formular A
  • 4.2 Anwendungsbereich des Formulars R: Anwaltliche und notarielle Tätigkeit (exklusive akzessorische kaufmännische Geschäftstätigkeit)
  • 4.3 Haftung für die Richtigkeit des Formulars R
  • 5. Exkurs: Das frühere Formular B
  • VI. Zusammenfassung

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