Jusletter

Die Vereinbarkeit der schweizerischen Rechtsordnung mit der (revidierten) Europäischen Sozialcharta

  • Autoren/Autorinnen: Kurt Pärli / Edgar Imhof
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Kurt Pärli / Edgar Imhof, Die Vereinbarkeit der schweizerischen Rechtsordnung mit der (revidierten) Europäischen Sozialcharta, in: Jusletter 6. Juli 2009
Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta zwar unterzeichnet, aber wegen Bedenken der Kompatibilität mit der geltenden Rechtslage bis heute nicht ratifiziert. Die Ratifikation erfordert die Einhaltung von sechs von neun Kernbestimmungen und mindestens zehn Nichtkernbestimmungen. Eine umfassende Analyse der schweizerischen Sozialrechtsordnung zeigt, dass eine Ratifikation auch hinsichtlich kritischer Kernbestimmungen möglich ist. Allfällige Defizite bestehen ohnehin bereits aufgrund anderer völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • A. Der Europarat und die Europäische Sozialcharta (ESC) bzw. die revidierte Europäische Sozialcharta (revESC)
  • 1. Der Europarat und seine Aufgaben
  • 2. Die Sozialcharta von 1961
  • 3. Das Änderungsprotokoll von 1991
  • 4. Das fakultative Kollektivbeschwerdeprotokoll von 1995
  • 5. Das Zusatzprotokoll von 1988
  • 6. Die revidierte Sozialcharta von 1996
  • 7. Tabellarischer Überblick über die Sozialrechte in Teil II der ESC/revESC
  • 8. Tabellarische Darstellung der Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen Sozialcharta
  • B. Übersicht über die Auslegungsquellen und die wichtigste Literatur zur ESC/revESC
  • 1. Die Auslegungsquellen für die Bestimmungen der ESC/revESC und ihr juristischer Status
  • 2. Die wichtigsten Literaturquellen zur ESC/revESC
  • C. Geschichte der Auseinandersetzung der Schweiz mit der Europäischen Sozialcharta (ESC) bzw. mit der revidierten Europäischen Sozialcharta (revESC)
  • 1. Einleitung
  • 2. Die Unterzeichnung der ESC und der erste Anlauf zur Ratifizierung der ESC
  • 3. Der zweite Anlauf zur Ratifizierung der ESC (allenfalls der revESC)
  • 4. Aufzählung der verschiedenen Berichte schweizerischer Gesetzgebungsorgane zur Kompatibilität der ESC/revESC mit dem schweizerischen Recht
  • D. Die Kernbestimmungen der ESC/revESC und das schweizerische Recht – Beurteilung der Kompatibilität
  • 1. Vorbemerkung über den persönlichen Anwendungsbereich
  • 2. Art. 12 ESC/revESC: Das Recht auf soziale Sicherheit
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 12 ESC überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 12 Abs. 1: Existenz eines Systems der sozialen Sicherheit
  • d) Beurteilung zu Art. 12 Abs. 2: Instandhalten des Systems der sozialen Sicherheit auf einem Niveau, das zumindest dem Standard der IAO-Konvention Nr. 102 oder der EOSS entspricht
  • e) Beurteilung zu Art. 12 Abs. 3: Fortschrittsklausel
  • f) Beurteilung zu Art. 12 Abs. 4: Gleichbehandlungen von ESC-Ausländer/innen und Rentenexport
  • 3. Art. 13 ESC/revESC: Das Recht auf Fürsorge
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Differenzierungen betreffend den persönlichen Anwendungsbereich der einzelnen Absätze von Art. 13
  • c) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 13 ESC überschneiden
  • d) Beurteilung zu Art. 13 Abs. 1: Das Recht Bedürftiger auf soziale Fürsorge
  • e) Beurteilung zu Art. 13 Abs. 2: Verbot der Beschränkung politischer und sozialer Rechte von sozialhilfeabhängigen Personen
  • f) Beurteilung zu Art. 13 Abs. 3: Anspruch auf Beratung
  • g) Beurteilung zu Art. 13 Abs. 4: Das Recht auf Nothilfe von ESC-Ausländer/innen mit vorübergehendem oder unrechtmässigem Aufenthalt
  • 4. Art. 16 ESC/revESC: Das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 16 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 16: Das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz
  • 5. Art. 7 ESC/revESC: Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 7 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 7: Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz
  • 6. Art. 20 revESC: Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 20 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 20: Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • 7. Art. 1 ESC/revESC: Das Recht auf Arbeit
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 1 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 1 Abs. 1: Vollbeschäftigung
  • d) Beurteilung zu Art. 1 Abs. 2: Das Recht, seinen Lebensunterhalt durch eine frei übernommene Tätigkeit zu verdienen (zugleich Diskriminierungsverbot und Schutz der Privatsphäre im Beschäftigungsverhältnis)
  • e) Beurteilung zu Art. 1 Abs. 3: Unentgeltliche Arbeitsvermittlungsdienste
  • f) Beurteilung zu Art. 1 Abs. 4: Berufsberatung, Berufsausbildung und berufliche Wiedereingliederung
  • 8. Art. 5 ESC/revESC: Die Vereinigungsfreiheit
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 5 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 5: Die Vereinigungsfreiheit
  • 9. Art. 6 ESC/revESC: Das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 6 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 6: Das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • 10. Art. 19 ESC/revESC: Das Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand
  • a) Wortlaut und wichtigste Bearbeitungsquellen
  • b) Bestimmungen in andern völkerrechtlichen Verträgen der Schweiz, welche sich inhaltlich mit Art. 19 überschneiden
  • c) Beurteilung zu Art. 19: Das Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand
  • E. Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertung – samt einigen Anmerkungen zur Praxis des Sozialrechtsausschusses
  • 1. Nochmals zur Kompatibilität des schweizerischen Rechts mit allen Normen der ESC/revESC (innerhalb und ausserhalb der Kernartikel)
  • 2. Die Ergebnisse zu den einzelnen Kernartikeln
  • a) Art. 12 ESC/revESC: Das Recht auf soziale Sicherheit
  • b) Art. 13 ESC/revESC: Das Recht auf Fürsorge
  • c) Art. 16 ESC/revESC: Das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz
  • d) Art. 7 ESC/revESC: Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz
  • e) Art. 20 revESC: Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • f) Art. 1 ESC/revESC: Das Recht auf Arbeit
  • g) Art. 5 ESC/revESC: Die Vereinigungsfreiheit
  • h) Art. 6 ESC/revESC: Das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • i) Art. 19 ESC/revESC: Das Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand
  • 3. Bewertungen der nicht kompatiblen Kernbestimmungen im Hinblick auf eine Ratifizierung durch die Schweiz
  • a) Die Ratifizierungspraxis der Schweiz hinsichtlich völkerrechtlicher Verträge
  • b) Gewichtung insbesondere der Abweichungen der schweizerischen Rechtsordnung von den Erfordernissen der ESC/revESC
  • Die wichtigsten Abkürzungen
  • Literatur
  • Die wichtigsten schweizerische Materialien
  • Europäische Materialien

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