Jusletter

Vom Bedeutungswandel des Art. 120 Abs. 2 ZGB

Das entstehungszeitliche Umfeld von Art. 120 Abs. 2 ZGB und dessen seitherige Entwicklung

  • Autor/Autorin: Roland Fankhauser
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Roland Fankhauser, Vom Bedeutungswandel des Art. 120 Abs. 2 ZGB, in: Jusletter 31. August 2009
Die Regelung von Art. 120 Abs. 2 ZGB (vormals Art. 154 Abs. 3 aZGB), wonach das Ehegattenerbrecht erst mit rechtskräftiger Scheidung untergeht, steht in letzter Zeit vermehrt in der Kritik. Für ein Überdenken dieser Regel sprechen nicht nur sachliche Gründe, sondern auch eine rechtshistorische Analyse. Dieser Blick zurück zeigt nämlich, dass diese gesetzliche Grundkonzeption entstehungszeitlich als dispositiv erachtet wurde, weil ein allfällig unbillig erscheinender Erbanspruch in solchen Situationen regelmässig durch eine Enterbung ausgeschlossen werden konnte. Durch den seither eingetretenen Wandel der scheidungsrechtlichen Rahmenbedingungen und damit verbunden der engeren Auslegung der Enterbungsgründe ist diese Möglichkeit nun weitestgehend verbaut. Art. 154 Abs. 3 aZGB bzw. 120 Abs. 2 ZGB hat einen Bedeutungswandel erfahren und entwickelte sich zur zwingenden Anordnung, was nicht mehr durch den objektiv-historischen Gesetzeszweck gedeckt ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Übersicht
  • II. Entwicklungsgeschichte von Art. 120 Abs. 2 ZGB
  • 1. Die Revisionen von Art. 120 ZGB / Art. 154 aZGB in den Jahren 1988 und 2000
  • 2. Entstehungsgeschichte von Art. 154 Abs. 3 aZGB
  • 3. Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • III. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.