Jusletter

Bedeutung des Doppelverfolgungsverbotes nach Art. 54 SDÜ bei Vorliegen eines in Italien ergangenen Patteggiamentos

  • Autor/Autorin: Helena Kottmann
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Helena Kottmann, Bedeutung des Doppelverfolgungsverbotes nach Art. 54 SDÜ bei Vorliegen eines in Italien ergangenen Patteggiamentos, in: Jusletter 21. September 2009
Nachdem die Schweiz am 12. Dezember 2008 dem Schengenraum beigetreten ist, gilt das Doppelverfolgungs- bzw. Doppelbestrafungsverbot gemäss Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) auch im Verhältnis zur Schweiz. Unter anderem stellt sich deshalb die Frage, wie sich das Doppelverfolgungs-/Doppelbestrafungsverbot auf besondere Urteilsformen wie das italienische Patteggiamento auswirkt. Steht ein solches Patteggiamento, das gegen einen Angeklagten wegen Korruption i.S.v. Art. 319 des Codice Penale Italiano (CPI) ergangen ist, einem Strafverfahren in der Schweiz gegen dieselbe Person und in gleicher Sache wegen schweizerischen Korruptionstatbeständen entgegen?

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Institut des italienischen Patteggiamento nach Art. 444 ff. CPI
  • 2. Nationales Recht und bundesgerichtliche Rechtsprechung zu «ne bis in idem»
  • 2.1 Strafzuständigkeit bei Straftaten mit Auslandsbezug
  • 2.2 Rechtsprechung des BGer zu «ne bis in idem» und zu Straftaten mit Auslandsbezug
  • 3. «Ne bis in idem» im internationalen Verhältnis – Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) und Rechtsprechung des EuGH
  • 3.1 Anwendbarkeit des SDÜ
  • 3.2 Abgeurteilte Sache
  • 3.3 Identität der materiellen Tat als Voraussetzung für ein Doppelbestrafungsverbot
  • 4. Ergebnis

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.