Entzug des Anwaltspatents: Zur Frage der Rechtmässigkeit kantonaler Regelungen des Patententzugs
Das massgebliche Bundesrecht sieht den Entzug eines Anwaltspatents nicht vor. Ausgehend von einem konkreten Fall des Missbrauchs empfiehlt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) den Kantonen, im kantonalen Recht Rechtsgrundlagen für den Entzug des Anwaltspatents zu schaffen. Der Beitrag untersucht die Rechtmässigkeit solcher kantonaler Regelungen. In diesem Zusammenhang wird der Rechtscharakter des Anwaltspatents vor dem Hintergrund des Bundesrechts vertieft untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zum Rechtscharakter des Anwaltspatents
- 2.1 Grundsätzliche Anmerkungen
- 2.2 Rechtscharakter des Anwaltspatents im geltenden Recht
- 2.3 Regelungsbefugnisse der Kantone
- 2.4 Zwischenergebnis
- 3. Bundesrechtlich unzulässiger Patententzug
- 3.1 Fehlende Rechtsgrundlage im BGFA
- 3.2 Fehlende Rechtsetzungszuständigkeit der Kantone
- 3.3 Systemwidrigkeit
- 3.4 Zwischenergebnis
- 4. Der Patententzug im Lichte der Verhältnismässigkeit
- 5. Alternative Handlungsoptionen
- 5.1 De lege lata: Berufsverbot als Massnahme des Strafrechts
- 5.2 De lege ferenda: Regelung zur Verwendung des Anwaltstitels
- 6. Zur Frage der Einheit der Materie
- 7. Schluss
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare