Jusletter

Mündigenunterhalt

  • Autoren/Autorinnen: Heinz Hausheer / Michel Verde
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Heinz Hausheer / Michel Verde, Mündigenunterhalt, in: Jusletter 15. Februar 2010
Erreicht ein Kind das Mündigkeitsalter, bleibt sein Unterhaltsanspruch zwar bestehen, jedoch nur soweit es noch keine angemessene Ausbildung erhalten hat und die Unterhaltsleistung den Eltern zugemutet werden darf. Mit dem Mündigenunterhalt soll dem Kind ermöglicht werden, eine Berufsausbildung zu erlangen, die es ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und wirtschaftlich selbständig zu werden. Mit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf das 18. Lebensjahr hat die praktische Bedeutung des Mündigenunterhalts zugenommen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitende Bemerkungen zum Mündigenunterhalt
  • II. Unterhaltsberechtigtes Kind
  • 1. Kindesverhältnis
  • a) Im Allgemeinen
  • b) Anfechtung der Vaterschaft
  • c) Adoption
  • d) Findelkinder
  • 2. Fehlende angemessene Ausbildung
  • a) Angemessene Ausbildung
  • b) Noch nicht abgeschlossene Ausbildung
  • c) Zweitausbildung
  • aa) Im Allgemeinen
  • bb) Masterstudium im Besonderen
  • III. Unterhaltsverpflichtete Eltern
  • 1. Elternschaft
  • a) Im Allgemeinen
  • b) Ausgestaltung der Elternschaft und Unterhaltsaufteilung
  • aa) Gemeinsamer Haushalt verheirateter Eltern mit dem Kind
  • bb) Gemeinsamer Haushalt eines Elternteils mit dem Kind
  • cc) Fehlender gemeinsamer Haushalt der Eltern mit dem Kind
  • dd) Eheähnliche Lebensgemeinschaft
  • ee) Elternschaft eines Elternteils allein
  • 2. Verhältnis zwischen Eltern und Kind
  • a) Bedeutung
  • b) Beurteilungskriterien
  • c) Prozessuales
  • IV. Unterhaltsdauer
  • 1. Abschluss einer angemessenen Ausbildung
  • 2. Ausbildungsabbruch und -wechsel
  • 3. Verhältnis zwischen Eltern und Kind
  • V. Unterhaltsbemessung
  • 1. Leistungsfähigkeit der Eltern
  • a) Eigenbedarf der Eltern
  • b) Art der Unterhaltsbeiträge
  • 2. Eigenversorgungskapazität des Kindes
  • a) Stipendien insbesondere
  • b) Nebenerwerb insbesondere
  • 3. Verhältnis zwischen Eltern und Kind
  • 4. Verhältnis zu Geschwistern bzw. Halbgeschwistern
  • VI. Unterhaltspflicht Dritter
  • 1. Stiefeltern und eingetragene Partner
  • a) Art der Unterhaltsverpflichtung
  • aa) Beim vorehelichen Kind
  • bb) Beim Ehebruchkind
  • b) Tragweite und Verhältnis zum Elternunterhalt
  • c) Verbindliche Konkretisierung der stiefelterlichen Beistandspflicht
  • 2. Verwandte
  • 3. Bürgergemeinde
  • 4. Öffentlich-rechtliche Unterhaltsbeiträge
  • 5. Pflegeeltern
  • 6. Freiwillige
  • 7. Rückforderungsberechtigte aufgrund von Vorleistungen
  • VII. Rechtstitel
  • 1. Unterhaltsvertrag
  • a) Kindesverhältnis als Voraussetzung
  • b) Entstehung
  • c) Abänderung
  • 2. Abfindungsvertrag
  • a) Zweck und Voraussetzungen
  • b) Entstehung
  • c) Abänderung
  • 3. Gerichtsurteil
  • a) Voraussetzungen
  • b) Kindesverhältnis als Voraussetzung insbesondere
  • c) Gegenstand der Klage

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