Umfassende Revision des Insiderverbotes
Überführung des Tatbestandes ins Börsengesetz und neue Behördenzuständigkeit geplant
Im Rahmen der geplanten Revision der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs soll auch das bisweilen als «Papiertiger» bezeichnete Insiderverbot neu geregelt werden. Im kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat eine inhaltliche Anpassung der Insiderstrafnorm und eine Straffung des Verfahrens vor. Das im Strafgesetzbuch verankerte Insiderverbot soll neu ins Börsengesetz integriert werden. Zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Börsendelikten wären künftig Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht. Zur Diskussion steht ferner die Ausdehnung des aufsichtsrechtlichen Verbots des Marktmissbrauchs auf Nichtbeaufsichtigte. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende April ab.
Inhaltsverzeichnis
- I. Kritik am geltenden Insidertatbestand
- II. Erweiterung des Kreises von Insidern
- III. «Niemand kann sein eigener Insider sein»
- IV. Tatbestandsvarianten mit unterschiedlicher Eingriffswirkung
- V. Vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz
- VI. Neue Behördenorganisation
- VII. Ausweitung der Finanzmarktaufsicht
- VIII. Würdigung
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