Honorierung von Stiftungsräten
Angemessene und formalisierte Honorare sind zuzulassen
In der Schweiz sind unzählige Personen in Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen engagiert. Sie arbeiten zumeist ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich. Nach der Praxis der Steuerbehörden ist Ehrenamtlichkeit unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einer Steuerbefreiung der Stiftung. Diese Praxis verkennt die heutige Realität in vielen Stiftungen und ist zugunsten einer angemessenen und formalisierten Honorierung unter Kontrolle der Stiftungsaufsichtsbehörden aufzugeben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Empirische Studien
- III. Rechtliche Grundlagen
- 1. Zivilrecht
- 2. Steuerrecht
- IV. Lehre und Praxis
- 1. Lehre
- 2. Eidgenössische Stiftungsaufsicht
- 3. Steuerbehörden
- 4. ZEWO-Richtlinien, Swiss Foundation Code und Swiss NPO-Code
- V. Lösungsansatz
- 1. Neuerrichtung von Stiftungen
- 2. Bestehende Stiftungen
- VI. Fazit
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