Kurzkommentar zum Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom 18. Juni 2010
Das jüngst vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr verletzt in mehrfacher Hinsicht Verfassungsrecht: Es greift in die Polizeihoheit der Kantone ein, führt in Verbindung mit dem Personenbeförderungsgesetz zu grundrechtlich bedenklichen Datenbearbeitungsnormen, übergeht die kantonalen Datenschutzbehörden und lässt jegliche Rechtsmittelregelung vermissen.
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