Eine vom Bundesgericht verpasste Gelegenheit? Rücktrittsrecht bei nachträglicher Leistungsunmöglichkeit
Das Bundesgericht hat kürzlich in einem Urteil zur Aufhebung eines Lizenzvertrags zugunsten eines Rücktritts gemäss Art. 107 ff. OR entschieden. Zur Abgrenzung von den Fällen einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung hat es sich nicht geäussert. Hätte es die Unmöglichkeitslösung in Betracht gezogen, hätte es höchstrichterlich zu der alternativen Rechtsfolge eines Rücktrittsrechts bei Art. 97 Abs. 1 OR, welche die herrschende Lehre schon lange befürwortet, Stellung nehmen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Bemerkungen
- 3.1 Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund?
- 3.2 Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung?
- 4. Schlussbetrachtung
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