Jusletter

Frontrunning zahlt sich nicht aus – oder: die Ersten werden die Letzten sein

Besprechung eines Urteils des Bezirksgerichts Zürich vom 3. September 2010

  • Autor/Autorin: Daniela Koenig
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Kapitalmarktrecht
  • Zitiervorschlag: Daniela Koenig, Frontrunning zahlt sich nicht aus – oder: die Ersten werden die Letzten sein, in: Jusletter 6. Dezember 2010
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bezirksgericht Zürich das sog. Frontrunning als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert und einen für Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen tätigen Vermögensverwalter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beitrag kommentiert das Urteil, untersucht die rechtliche Qualifikation von Frontrunning und beleuchtet die Rechtslage de lege ferenda gemäss der vorgeschlagenen Revision Börsendelikte und Marktmissbrauch.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Zusammenfassung des Urteils des Bezirksgerichts Zürich
  • 2.1 Anklagevorwurf betreffend Frontrunning
  • 2.2 Angeklagter A. (Portfoliomanager bei der Y.-AG)
  • 2.2.1 Sachverhalt
  • 2.2.2 Rechtliche Würdigung
  • 2.3 Angeklagter B. (Gehilfe)
  • 2.3.1 Sachverhalt
  • 2.3.2 Rechtliche Würdigung
  • 2.4 Zivilforderungen
  • 3. Bemerkungen zum Urteil
  • 3.1 Definition von Frontrunning und verwandten Praktiken
  • 3.2 Bisherige rechtliche Erfassung von Frontrunning in der Schweiz
  • 3.2.1 Verschiedene Aspekte des Frontrunning
  • 3.2.2 Verstoss gegen den Insiderstraftatbestand im Sinne von Art. 161 StGB?
  • 3.2.3 Kursmanipulation im Sinne von Art. 161bis StGB?
  • 3.2.4 Verstoss gegen Aufsichtsrecht und Berufsregeln
  • 3.3 Rechtliche Erfassung von Frontrunning in der EU und in Deutschland
  • 3.4 Bemerkungen zur Qualifizierung von Frontrunning als ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB (Treubruchtatbestand)
  • 3.4.1 Vorbemerkung
  • 3.4.2 Geschäftsführer
  • 3.4.3 Schaden
  • 3.5 Ausblick de lege ferenda

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