Jusletter

Die Bedeutung der Rechtsgleichheit für das schweizerische Markenprüfungsverfahren

  • Autor/Autorin: Philipp Dannacher
  • Rechtsgebiete: Markenrecht, Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Philipp Dannacher, Die Bedeutung der Rechtsgleichheit für das schweizerische Markenprüfungsverfahren, in: Jusletter 20. Dezember 2010
In dem Beitrag soll untersucht werden, welche Bedeutung dem Grundrecht der Rechtsgleichheit für das schweizerische Markenprüfungsverfahren zukommt. Trotz gewisser rechtlicher Unterschiede stellen sich dabei in der Schweiz ähnliche Probleme wie in den EU-Mitgliedstaaten. Der Autor kommt insbesondere zu dem Schluss, dass den öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zur Rechtsanwendungsgleichheit in der markenrechtlichen Rechtsprechung und Lehre bisher keine volle Beachtung geschenkt worden ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Gegenstand
  • II. Die Rechtsanwendungsgleichheit im öffentlichen Recht
  • 1. Grundlage in Art. 8 Abs. 1 der Bundesverfassung
  • 2. Das Gleichbehandlungsgebot
  • 3. Keine «Gleichbehandlung gegenüber sich selbst»
  • 4. Kriterien für die Einhaltung
  • 5. Erhöhte Anforderungen in «sensiblen» Bereichen
  • 6. Behördenpraxis
  • 7. Notwendigkeit einer Interessenabwägung
  • 8. Gleichbehandlung mit einer gesetzeswidrigen Praxis
  • 9. Praxisänderungen
  • 10. Verfahrensrecht
  • 11. Begründungspflicht von Einzelakten
  • III. Auswirkungen auf das Markenprüfungsverfahren
  • 1. Das schweizerische Markenprüfungsverfahren
  • 2. Rechtsprechung des Bundesgerichts
  • 3. Praxis der ehemaligen Rekurskommission für geistiges Eigentum
  • 3.1 Restriktive Anwendung im Markenprüfungsverfahren
  • 3.2 Relevanz der Anzahl vorbestehender Fehleintragungen
  • 3.3 Alter der heranziehbaren Voreintragungen und Vergleichbarkeit
  • 3.4 «Gleichbehandlung gegenüber sich selbst» ?
  • 3.5 Schutzgewährung wegen Verletzung der Rechtsanwendungsgleichheit
  • 4. Praxis des Bundesverwaltungsgerichts
  • 4.1 Weitgehende Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung
  • 4.2 Alter der heranziehbaren Voreintragungen und Vergleichbarkeit
  • 4.3 «Gleichbehandlung gegenüber sich selbst» ?
  • 4.4 Keine Schutzgewährung wegen Verletzung der Rechtsanwendungsgleichheit
  • 4.5 Besonderheiten der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung
  • 4.6 Zwischenfazit
  • 5. Lehre
  • IV. Würdigung der schweizerischen Praxis

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