Jusletter

Ist die im Ausland geäusserte Bereitschaft, in der Schweiz illegal erlangte Daten anzukaufen, wirklich als Staatsschutzdelikt verfolgbar?

Eine Duplik zu den Anmerkungen von Vera Delnon und Marcel Alexander Niggli, Jusletter vom 8. November 2010, bzgl. des Aufsatzes von Andreas Eicker, Jusletter vom 30. August 2010

  • Autor/Autorin: Andreas Eicker
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
  • Zitiervorschlag: Andreas Eicker, Ist die im Ausland geäusserte Bereitschaft, in der Schweiz illegal erlangte Daten anzukaufen, wirklich als Staatsschutzdelikt verfolgbar?, in: Jusletter 10. Januar 2011
Der Autor antwortet auf die Replik von Vera Delnon und Marcel Alexander Niggli zu seinem eigenen Aufsatz vom 30. August 2010. Delnon und Niggli vertreten in ihrer Anmerkung die Ansicht, dass sich deutsche Behördenvertreter und Politiker durch ihre im Ausland geäusserte und über die Medien verbreitete Bereitschaft, in der Schweiz rechtswidrig erlangte Bankkundendaten anzukaufen, nach Schweizer Recht täterschaftlich eines Staatschutzdelikts strafbar gemacht haben, wenigstens aber der Teilnahme daran. Der Autor weist auf die strafrechtsdogmatischen und praktischen Probleme hin, die einer Strafverfolgung wegen dieser Delikte im Wege stehen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Wirtschaftlicher Nachrichtendienst
  • III. Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
  • IV. Teilnahme: Anstiftung oder Gehilfenschaft
  • V. Schlussbemerkung

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