Jusletter

Soziale Netzwerke und Arbeitsverhältnis

Über die Auswirkungen von Facebook, Xing & Co auf den betrieblichen Alltag

  • Autor/Autorin: Urs Egli
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Urs Egli, Soziale Netzwerke und Arbeitsverhältnis, in: Jusletter 17. Januar 2011
Soziale Netzwerke verändern das Kommunikationsverhalten grundlegend. Das Internet wird interaktiv. Grenzen verschwimmen, auch diejenigen zwischen Privatleben, Öffentlichkeit und Arbeit. Der Autor untersucht die arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Entwicklung. Er erörtert kontrovers diskutierte Fragen wie die Zulässigkeit von Nutzungsverboten oder das Screening von Stellenbewerbern im Internet und schlägt Lösungen vor, wie innerhalb von Unternehmen mittels sozialen Netzwerken kommuniziert werden kann, ohne mit den arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben in Konflikt zu geraten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Technische und wirtschaftliche Ausgangslage
  • 1. Web 2.0 und soziale Medien
  • 2. Chancen und Risiken sozialer Netzwerke aus der Sicht von Unternehmen
  • II. Rechtliche Analyse
  • 1. Soziale Netzwerke und Datenschutz
  • 2. Recht auf Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz?
  • 3. Nutzungsreglemente
  • 4. Missbrauch sozialer Medien durch Arbeitnehmer
  • a. Übermässige Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit
  • b. Unerlaubte Datenverarbeitung ausserhalb der betrieblichen Informatikumgebung
  • c. Reputationsschädigung
  • d. Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • e. Mobbing
  • 5. Die Überwachung von Arbeitnehmern
  • 6. Screening von Stellenbewerbern
  • a. Screening in sozialen Netzwerken
  • b. Screening mit Internetsuchdiensten
  • c. Dokumentationspflicht des Arbeitgebers
  • d. Rechtliche Analyse
  • 7. «Befreundungen» zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • 8. Nutzung sozialer Medien innerhalb des Unternehmens
  • a. Interessenlage
  • b. Strukturierung des innerbetrieblichen sozialen Netzwerks
  • c. Einführung und Betrieb von innerbetrieblichen sozialen Netzwerken
  • III. Zusammenfassung

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