Die Stellung der Medizinalberufe im neuen Erwachsenenschutzrecht
unter Berücksichtigung der Haftung von Medizinalpersonen
Am 1. Januar 2013 wird das Vormundschafts- durch das neue Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Der Beitrag skizziert Auswirkungen für die Medizinalberufe und Institutionen wie Spitäler und Heime. Patientenverfügungen, die fürsorgerische Unterbringung sowie der Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen haben «Schlüsselfunktion» im Blick auf die Umsetzung eines «Personenschutzrechts», das, rechtlich abgesichert, Würde und Selbstbestimmung hohen Stellenwert einräumt. Emotionale Qualität lässt sich allerdings nicht rechtlich messen; Verfeinerung und Perfektionierung ist zudem indirekt Haftungsverschärfung – pflegerische Qualität setzt aber angstfreien Umgang und ausreichende Ressourcen voraus.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Terminologie
- a. Universitäre Medizinalberufe
- aa) Allgemeine Struktur
- bb) Medizinalberufegesetz
- b. Nicht universitäre Medizinalberufe
- aa) Allgemeine Struktur
- bb) Berufsanerkennung von nicht universitären Medizinalberufen
- c. Rechtliche Rahmenbedingungen
- 2. Arzthaftung
- a. Allgemeine Bemerkungen zur Haftung von Spezialisten
- b. Wesen und Erfüllung des Behandlungsvertrags
- c. Behandlungsvertragliche Haftung
- d. Rekapitulation der Haftungsvoraussetzungen
- aa) Schaden
- bb) Vertragsverletzung
- cc) Kausalzusammenhang
- dd) Verschulden
- e. Ausservertragliche Haftung
- 3. Die Patientenverfügung in der Schweiz
- a. Geltende Ordnung nach ZGB
- b. Erwachsenenschutzrecht
- 4. Die fürsorgerische Unterbringung
- a. Geltende Ordnung nach ZGB
- b. Erwachsenenschutzrecht
- c. Die Erwachsenenschutzbehörde
- 5. Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- 6. Fazit
- Literaturverzeichnis (Auswahl)
- Materialienverzeichnis
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