Jusletter

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Kartellverfahren seit dem 1. Januar 2011

  • Autor/Autorin: Amelia Perucchi
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht, Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Amelia Perucchi, Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Kartellverfahren seit dem 1. Januar 2011, in: Jusletter 18. April 2011
Seit Inkrafttreten der schweizerischen StPO und ZPO am 1. Januar 2011 gilt im Straf- und Zivilprozess ein umfassender Schutz des Anwaltsgeheimnisses in örtlicher und zeitlicher Hinsicht. Während im Kartellverfahren der Schutzbereich bisher sehr restriktiv gehandhabt wurde, ist nun auf dem Weg der Interpretation – unter Mitberücksichtigung der neuen straf- und zivilprozessualen Bestimmungen – zu entscheiden, welche Grundsätze seit dem 1. Januar 2011 gestützt auf den für das Kartellverfahren massgebenden Art. 50 Abs. 2 VStR gelten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Bisherige Rechtslage
  • 1. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
  • 2. Standpunkt der Wettbewerbskommission
  • 3. Rechtsprechung des Bundesgerichts
  • 4. Spezielle Problematik im Kartellverfahren
  • III. Aktuelle Rechtslage
  • 1. Umfassender Schutz des Anwaltsgeheimnisses in der StPO
  • a. Schutzbereich von Art. 264 StPO
  • b. Schutzobjekte von Art. 264 Abs. 1 StPO
  • i. Verteidigerkorrespondenz (Art. 264 Abs. 1 lit. a StPO)
  • ii. Persönliche Unterlagen (Art. 264 Abs. 1 lit. b StPO)
  • iii. Objekte aus dem Verkehr mit Zeugnisverweigerungsberechtigten (Art. 264 Abs. 1 lit. c StPO)
  • 2. Umfassender Schutz der Anwaltskorrespondenz in der ZPO
  • 3. Wirkung der StPO und ZPO auf das Anwaltsgeheimnis im Kartellverfahren
  • IV. Zusammenfassung

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