Des réfugiés à l’aide d’urgence
Seit 2004 sind zurückgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe ausgeschlossen sobald die Wegweisungsverfügung rechtskräftig wird. Dies soll sie dazu bewegen, die Schweiz möglichst schnell zu verlassen. Seit der Umsetzung des Dublin-Abkommens in der Schweiz sind zahlreiche zurückgewiesene Asylsuchende potentielle Flüchtlinge, deren Asylgesuch keiner Prüfung unterzogen wird, da diese Prüfung in der Kompetenz eines anderen europäischen Staates liegt. Ihnen bleibt so nur noch die Möglichkeit der Nothilfe. (if)
Inhaltsverzeichnis
- 1. L’aide d’urgence : une mesure incitative au départ des requérants d’asile déboutés
- 2. Des réfugiés potentiels ou reconnus sont soumis à l’aide d’urgence au même titre que les déboutés
- 3. Les accords de Dublin protègent l’accès à la procédure d’asile
- 4. Conclusion
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