Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren
Das Recht auf Einsicht in Verfahrensakten ist als Teilgehalt des grundrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör von jeder Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörde zu beachten. Der Beitrag soll anhand des Beispiels des Kantons Bern einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des verfahrensrechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht und dessen Einschränkungen geben sowie die Abgrenzung zum Einsichtsrecht nach dem kantonalen Datenschutzgesetz und Informationsgesetz aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Funktion des Rechts auf Akteneinsicht
- II. Umfang des Rechts auf Akteneinsicht
- 1. Allgemeines
- 2. Verhältnis zum Einsichtsrecht nach dem kantonalen Datenschutzgesetz und Informationsgesetz
- 3. Verwaltungsinterne Akten
- 4. Aktenführungs- und Protokollierungspflicht sowie Mitteilungspflicht
- III. Modalitäten des Rechts auf Akteneinsicht
- IV. Einschränkungen des Rechts auf Akteneinsicht
- 1. Allgemeines
- 2. Überwiegende öffentliche und private Interessen
- 3. Umfang der Einschränkung
- 4. Verwertbarkeit
- V. Folgen der Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht
- VI. Fazit
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