Jusletter

Was kann eine GPK?

Funktionsweise der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte

  • Autor/Autorin: Philipp Mäder
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Mäder, Was kann eine GPK?, in: Jusletter 15. August 2011
In den letzten Jahren wurden aufgrund politischer Aktualität gehäuft Untersuchungen der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) oder gar einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) gefordert. Dies geschah jedoch oft auf der Basis nicht realistischer Erwartungen zu ihrem Ausgang. Der Autor versucht über eine Darstellung sowohl der Möglichkeiten und Grenzen der Oberaufsicht in der Theorie als auch der tatsächlichen Wahrnehmung dieser wichtigen Funktion im gewaltenteiligen System durch die GPK die Diskussion wieder auf den Boden der Realität zurückzuführen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • 1. Falsche Vorstellungen zur Tätigkeit der GPK
  • 2. Veränderte Umstände und aktuelle Bedeutung
  • II. Funktionsweise der GPK
  • 1. Parlamentarische Oberaufsicht
  • a) Funktionen der Oberaufsicht
  • b) Rolle der GPK
  • 2. Auftrag und «Reichweite»
  • a) Gegenstand und Aufsichtsbereich
  • b) Adressat
  • c) Zeitpunkt
  • 3. Aufgaben und konkrete Tätigkeit der GPK
  • a) Untersuchungsgegenstände
  • b) Untersuchungsarten
  • c) Untersuchungsgremien
  • d) Untersuchungsunterstützung
  • e) Untersuchungskriterien
  • f) Abschluss einer Untersuchung
  • g) Berichterstattung und Rechenschaftsablage
  • 4. Informationsrechte und Vertraulichkeit
  • a) Freier Zugang zu allen Informationen
  • b) Vertraulichkeit aller erhaltenen Informationen
  • c) Gesetzliche Präzisierung der Informationsrechte
  • 5. Fazit: Möglichkeiten und Grenzen der Oberaufsichtstätigkeit der GPK
  • III. Schlussfolgerungen

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