Aufklärungspflicht – quo vadis? Blick nach Deutschland
«Arzthaftung hat Konjunktur». Mit diesem Einleitungssatz bringt Christian Katzenmeier in seinem Aufsatz «Arzthaftpflicht in der Krise – Entwicklungen, Perspektiven, Alternativen» die Entwicklung im Arzthaftpflichtrecht auf den Punkt (MedR (2011) 29: 201–216). Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, dass Entscheide des deutschen Bundesgerichtshofes zum Arzthaftpflichtrecht eine wertvolle Orientierungshilfe für die Praxis darstellen können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Telefonische Aufklärung durch den Arzt – Entschärfung der Rechtsprechung
- 1. BGH Urteil VI ZR 204/09 vom 15. Juni 2010: Die Eingriffsaufklärung kann bei einfach gelagerten Fällen auch am Telefon erfolgen
- II. Risikoaufklärung – Verschärfung der Rechtsprechung
- 1. BGH Urteil VI ZR 251/08 vom 29. September 2009: Umfang der Risikoaufklärung
- 2. BGH Urteil VI ZR 241/09 vom 19. Oktober 2010: Grenzen der Aufklärungspflicht im Hinblick auf das Spezialgebiet des behandelnden Arztes
- 3. BGH Urteil VI ZR 198/09 vom 6. Juli 2010: Aufklärungspflichtverletzung und das Risiko einer Querschnittslähmung bei Durchführung einer PRT
- III. Fazit
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