Neue Bundesgerichtsentscheide zur einfachen Gesellschaft
Die Gerichte haben sich relativ selten mit Personengesellschaften – insbesondere mit Kollektivgesellschaften oder mit Kommanditgesellschaften – zu beschäftigen. Angesichts ihrer grossen Verbreitung befasst sich die Praxis hingegen regelmässig mit einfachen Gesellschaften. In zwei kürzlich (nicht amtlich) publizierten Urteilen äusserte sich das Bundesgericht einerseits zur Abgrenzung von partiarischen Verträgen gegenüber einfachen Gesellschaften sowie andererseits zu einer spezifischen Gesellschafterklage, nämlich der «actio pro socio».
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Zwei neuere Bundesgerichtsentscheide
- a) Urteil des Bundesgerichts 4A_509/2010 vom 11. März 2011
- aa) Tatsächliches
- bb) Rechtliches («Vertrag» v. «Gesellschaft»)
- cc) Einschätzungen
- b) Urteil des Bundesgerichts 4A_275/2010 vom 11. August 2010
- aa) Tatsächliches
- bb) Rechtliches («actio pro socio»)
- cc) Einschätzungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare