Am Scheideweg von Medizin und Recht
In jüngerer Zeit wurde die für somatoforme Schmerzstörungen entwickelte Rechtsprechung auf zusätzliche Krankheitsbilder angewendet, in einem jüngeren kantonalen Entscheid auch auf eine generalisierte Angststörung. Der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie ist besorgt über diese Entwicklung und nimmt aus psychiatrischer Sicht Stellung.
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