Jusletter

Ausgewählte Aspekte des Art. 19 Abs. 3 DSG (Abrufverfahren)

am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online)

  • Autoren/Autorinnen: Astrid Epiney / Yvonne Schleiss
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney / Yvonne Schleiss, Ausgewählte Aspekte des Art. 19 Abs. 3 DSG (Abrufverfahren), in: Jusletter 7. November 2011
Art. 19 Abs. 3 DSG verlangt für die Zugänglichmachung von Personendaten durch ein Abrufverfahren eine gesetzliche Grundlage. Der Beitrag klärt am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) zunächst die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens im Sinne des Art. 19 Abs. 3 DSG und geht sodann der Frage des Verhältnisses einer Einwilligung gemäss Art. 19 Abs. 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage gemäss Art. 19 Abs. 3 DSG nach. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass bei Vorliegen eines Abrufverfahrens die Einwilligung des Betroffenen die gesetzliche Grundlage nicht zu ersetzen vermag.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Problemstellung
  • B. Das CM-Online – eine Skizze
  • C. Zum Begriff des «Abrufverfahrens» im Sinne des Art. 19 Abs. 3 DSG
  • I. Grundsatz
  • II. Zur Qualifikation des CM-Online als Abrufverfahren
  • D. Zur Rolle der Einwilligung im Rahmen von Abrufverfahren im Sinne des Art. 19 Abs. 3 DSG
  • I. Zum Verhältnis des Art. 19 Abs. 3 zu Art. 19 Abs. 1 DSG
  • II. Zu den Anforderungen an die gesetzliche Grundlage
  • III. Exkurs: zu den Anforderungen an die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten
  • E. Zusammenfassung
  • F. Rechtsakte und Materialien
  • G. Literatur
  • H. Abkürzungen

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